Vaduz
Für Dienstleistungsunternehmen, Kanzleien, Praxen und lokale Betriebe.
Ob in Vaduz, Schaan, Triesen oder Balzers: Wenn eine Google-Rezension konkrete falsche Vorwürfe oder andere möglicherweise unzulässige Inhalte enthält, verdient sie eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Bewertungscheck.ch begleitet Unternehmen aus Liechtenstein persönlich – ohne eine Entfernung zu versprechen.
Ein Unternehmen in Vaduz steht vor derselben praktischen Frage wie ein Betrieb in Schaan: Ist die Kritik eine zulässige Meinungsäusserung oder enthält sie überprüfbare Aussagen, die rechtlich oder nach den Plattformregeln problematisch sein können? Wir konzentrieren uns auf die konkrete Rezension und ihre Umstände – nicht auf pauschale Löschversprechen.
Für Dienstleistungsunternehmen, Kanzleien, Praxen und lokale Betriebe.
Für Handel, Gewerbe und Unternehmen mit öffentlich sichtbarem Google-Profil.
Für Betriebe, bei denen einzelne Rezensionen die Aussenwahrnehmung prägen.
Für lokale Anbieter und kundennahe Dienstleistungen.
Für KMU mit konkreten Beanstandungen zu Google-Rezensionen.
Anfragen aus dem gesamten Fürstentum sind willkommen.
Behauptungen über angebliche Ereignisse, Rechnungen, Leistungen oder Abläufe lassen sich anders beurteilen als persönliche Eindrücke.
Bei schwerwiegenden Vorwürfen können Persönlichkeitsrechte berührt sein. Welche Rechtsgrundlage greift, hängt vom Einzelfall und der zuständigen Rechtsordnung ab.
Auch Plattformregeln können relevant sein, etwa bei beleidigenden Inhalten, Irreführung oder unzulässiger Veröffentlichung persönlicher Daten.
Liechtenstein verfügt über eine eigene Rechtsordnung. Bei der Beurteilung können insbesondere die dortigen Persönlichkeitsrechte und – soweit personenbezogene Daten betroffen sind – Datenschutzvorschriften eine Rolle spielen. Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum; die DSGVO und das liechtensteinische Datenschutzgesetz können daher je nach Sachverhalt relevant sein. Ob und auf welcher Grundlage eine konkrete Rezension beanstandet werden kann, erfordert eine Einzelfallprüfung. Bewertungscheck.ch ist keine Anwaltskanzlei und ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung.
Sie senden uns die betroffene Bewertung über den kostenlosen Erstcheck.
Wir betrachten konkrete Aussagen, den Kontext und verfügbare Nachweise.
Sie erfahren, welche nächsten Schritte gegebenenfalls in Betracht kommen und welche Konditionen gelten.
Ja. Unternehmen aus dem ganzen Fürstentum können eine Anfrage zur individuellen Prüfung einer Google-Bewertung stellen.
Nicht zwingend. Entscheidend ist der konkrete Inhalt. Überprüfbare Tatsachen, beleidigende Äusserungen oder bestimmte Richtlinienverstösse können unterschiedlich zu beurteilen sein.
Nein. Sachliche Kritik und zulässige Meinungsäusserungen sind grundsätzlich hinzunehmen. Eine Entfernung kann nicht garantiert werden.
Wir bieten die Betreuung für Unternehmen aus Liechtenstein an; ein lokaler Standort wird damit nicht behauptet.
Nein, der erste Check ist kostenlos und unverbindlich. Etwaige Konditionen für eine weitere Bearbeitung werden vor einer Beauftragung erläutert.
Informationen zu Plattformregeln: Google Maps – Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte. Hinweise zum liechtensteinischen Datenschutzrecht: Datenschutzstelle Liechtenstein.
Schildern Sie uns den konkreten Fall. Wir prüfen Ihre Anfrage persönlich und erläutern, ob eine weitere Bearbeitung sinnvoll erscheint.
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